Einstiegsfälle zur Tätigkeitsdarstellung bzw. Stellenbeschreibung
Ist die Darstellung vollständig? wird die gesamte, dauerhaft auszuübende Tätigkeit abgebildet?
Ist die Darstellung nicht zu grob oder zu kleinteilig?
Versteht der Leser, was auf dem Arbeitsplatz gearbeitet wird?
Werden alle Informationen geliefert, die für die späteren Prüfungsschritte gebraucht werden?
Rechtlicher Input: zum Unterschied zwischen Stellenbeschreibung und Tätigkeitsdarstellung (Stellenbewertung und Eingruppierung)
Fälle zur richtigen Bildung von Arbeitsvorgängen
Ergebnisbezogene Betrachtungsweise - was heißt das konkret?
Können Tätigkeiten unterschiedlicher Wertigkeit zusammengefasst werden oder müssen sie getrennt werden?
Welche Rolle spielt eine mögliche Verteilung der Tätigkeit auf mehrere Beschäftigte?
Welche Konsequenzen haben große oder kleine Arbeitsvorgänge?
„Führung“ als ein einheitlicher Arbeitsvorgang?
Welche Rolle spielen Funktionsbezeichnungen?
Rechtlicher Input: zur Bestimmung der Zeitanteile eines Arbeitsvorgangs (1) und zum Aufspaltungsverbot (2)
Fälle zur Bewertung von Arbeitsvorgängen
Welche Merkmale müssen auf den jeweiligen Arbeitsvorgang angewendet werden? (Spezialitätsgrundsatz und „prägende Tätigkeiten“)
Prüfung von „unten nach oben“ bei aufeinander aufbauenden Merkmalen
Aufspaltungsverbot - oder gibt es Teiltätigkeiten, die nicht in rechtserheblichem Umfang vorliegen?
Auslegung einzelner Merkmale
Fehlen subjektiver Voraussetzungen
Rechtlicher Input: zum „sonstigen Beschäftigten“
Fälle zur Gesamtbewertung
Betrachtung mehrere Arbeitsvorgänge, um das Vorliegen bestimmter Merkmale zu prüfen
Anforderungsbezogene Gesamtbewertung als „Normalfall“
Entgeltgruppenbezogene Betrachtung bei Mischtätigkeiten
Rechtlicher Input: zum Auseinanderfallen von Eingruppierung und Bezahlpraxis
u.a. „Rückgruppierungen“, Änderungskündigungen
Fälle zur nachwirkenden Überleitung (kurz)
Einschränkung des Direktionsrechtes aufgrund von Besitzstandsregelungen
Höhergruppierungen (mit und ohne Antrag) auf der Basis des Tarifabschlusses 2019
Überleitung in die EG 9a und 9b- ist was schief gelaufen ?